„Wenn jemand in seinem Leben etwas verändern möchte, ist es wichtig, zunächst auf das zu schauen, was genauso bleiben soll, wie es ist“
-Steve de Shazer-
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Die ambulanten erzieherischen Hilfen sind ein für den Einzelfall entwickeltes Angebot in der Jugendhilfe. Es realisiert eine individuelle, bedarfsgerechte Hilfe, die flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der Klienten und der anderen Fallbeteiligten angepasst wird. Die Betreuung zielt auf eine akute und längerfristige Problemlösung, setzt auf die Stärkung vorhandener Ressourcen und bindet das Lebensfeld der zu Betreuenden mit ein.
Ziel der Arbeit ist es, die Menschen zu befähigen, eigenverantwortlich ihr Leben zu gestalten, sodass man von tatsächlicher Hilfe zur Selbsthilfe sprechen kann.
Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, damit verbundene Handlungsschritte und die daraus resultierende durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit vereinbart. In regelmäßiger Fortschreibung werden anhand der Bedarfsentwicklung der Familie die Zielstellungen überprüft und festgelegte Handlungsschritte angepasst. Bei einem sich verändernden Bedarf werden in Zusammenarbeit mit den Allgemeinen Sozialdiensten der Jugendämter und den Betroffenen weitere geeignete Hilfeformen geprüft und individuelle Hilfesettings gestaltet.
Ziel der Arbeit ist es, die Menschen zu befähigen, eigenverantwortlich ihr Leben zu gestalten, sodass man von tatsächlicher Hilfe zur Selbsthilfe sprechen kann.
Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, damit verbundene Handlungsschritte und die daraus resultierende durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit vereinbart. In regelmäßiger Fortschreibung werden anhand der Bedarfsentwicklung der Familie die Zielstellungen überprüft und festgelegte Handlungsschritte angepasst. Bei einem sich verändernden Bedarf werden in Zusammenarbeit mit den Allgemeinen Sozialdiensten der Jugendämter und den Betroffenen weitere geeignete Hilfeformen geprüft und individuelle Hilfesettings gestaltet.
Unsere Zielgruppe umfasst junge Menschen und deren Familien, welche sich in belastenden Lebenssituationen befinden und Hilfe zur Erziehung benötigen.
Gesetzliche Grundlage: Unsere Angebotspalette beruht auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Im Detail heißt dies:
- § 8a SGB VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- §§ 27 ff. SGB VIII, Hilfe zur Erziehung
- § 30 SGB VIII, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 41 SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
- § 30 SGB VIII, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- §§ 61ff. SGB VIII, Schutz von Sozialdaten
- § 72, Fachkräftegebot